Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(4) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer i.S.v. §§ 13, 14 BGB.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem  Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(3) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
(5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind bei Abreise, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(6) Das Hotel ist berechtigt, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 14 Tage nach Buchung 20 % vom Arrangementpreis und 14 Tage vor Anreise weitere 80 % vom Arrangementpreis.
(7) Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, für künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehendem Absatz 6 geleistet wurde.
(8) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 4 Rücktritt des Kunden

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen, in denen ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder in denen ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Der Kunde ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen zum Rücktritt vom Vertrag in Textform berechtigt.
(2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde kann bis dahin 4 Wochen vor Ankunft gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 50 vom Vertrag zurücktreten, ohne weitere Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
(3) Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Ankunft hat der Kunde dem Hotel den durch den Rücktritt entstehenden Schaden zu ersetzen. Die hierbei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmer hat das Hotel für die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Für eine Stornierung bis 30 Tage vor Ankunft kann das Hotel 30 % vom Arrangementpreis, für eine Stornierung von weniger als 14 Tage vor Ankunft 40 % vom Arrangementpreis und für eine Stornierung bis weniger als 4 Tage vor Ankunft 60 % vom Arrangementpreis berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
(4) Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts des Kunden erfolgt der Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Rücktritt des Hotels

(1) Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Absätze 6 bis 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel zur
  • Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
  • Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
  • dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen § 1 Absatz 2 vorliegt.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % und ab 18.00 Uhr 100 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung des Hotels

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind unbeschadet des Absatzes 2 ausgeschlossen.
(2) Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften; ein Verschulden der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist dem Hotel dabei zuzurechnen. Gleiches gilt bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sofern das Hotel schuldhaft, aber nicht vorsätzlich eine wesentliche Vertragspflicht oder Kardinalpflicht verletzt hat, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(4) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, und abweichend für Geld und Wertgegenstände höchstens € 800,00. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 5.000,00 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn
der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (vgl. § 703 BGB). Die Haftungsansprüche erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde Zimmer- oder Balkontür nicht verschlossen hält und Wertgegenstände aus diesem Grund leicht entwendet werden können.
(5) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht; Absatz 2 gilt entsprechend.
(6) Weckaufträge sowie Nachrichten, Post- und Warensendungen werden für die Gäste mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung des Hotels hierfür erfolgt nicht; Absatz 2 gilt entsprechend.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.